Gesetz zur Sachenrechtsbereinigung im Beitrittsgebiet
Im Gesetz
- § 1 Betroffene Rechtsverhältnisse
- § 2 Nicht einbezogene Rechtsverhältnisse
- § 3 Regelungsinstrumente und Regelungsziele
- § 4 Bauliche Nutzungen
- § 5 Erwerb oder Bau von Eigenheimen
- § 6 Staatlicher oder genossenschaftlicher Wohnungsbau
- § 7 Andere bauliche Nutzungen
- § 8 Zeitliche Begrenzung
- § 9 Nutzer
- § 10 Billigung staatlicher Stellen
- § 11 Komplexer Wohnungsbau oder Siedlungsbau
- § 12 Bebauung
- § 13 Abtrennbare, selbständig nutzbare Teilfläche
- § 14 Berechtigte und Verpflichtete
- § 15 Verhältnis der Ansprüche
- § 16 Ausübung des Wahlrechts
- § 17 Pfleger für Grundstückseigentümer und Inhaber dinglicher Rechte
- § 18 Aufgebotsverfahren gegen den Nutzer
- § 19 Grundsätze
- § 20 Bodenwertermittlung in besonderen Fällen
- § 21 Vermessene Flächen
- § 22 Genossenschaftlich genutzte Flächen
- § 23 Unvermessene volkseigene Grundstücke
- § 24 Wohn-, Gewerbe- und Industriebauten ohne Klärung der Eigentumsverhältnisse
- § 25 Andere Flächen
- § 26 Übergroße Flächen für den Eigenheimbau
- § 27 Restflächen
- § 28 Anderweitige Verfahren und Entscheidungen
- § 29 Nicht mehr nutzbare Gebäude und nicht ausgeübte Nutzungen
- § 30 Unredlicher Erwerb
- § 31 Geringe Restnutzungsdauer
- § 32 Grundsatz
- § 33 Verpflichtung zum Rangrücktritt
- § 34 Regelungen bei bestehendem Gebäudeeigentum
- § 35 Dienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnungsrecht
- § 36 Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld, Reallast
- § 37 Anspruch auf Befreiung von dinglicher Haftung
- § 38 Bestellung eines Erbbaurechts für einen Überlassungsvertrag
- § 39 Mehrere Erbbaurechte auf einem Grundstück, Gesamterbbaurechte, Nachbarerbbaurechte
- § 40 Wohnungserbbaurecht
123 §§