Verordnung zur Durchführung des Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetzes
Im Gesetz
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Alkoholgehalt, steuerbare Menge
- § 3 Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 4 Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 5 Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Sicherheitsleistung
- § 7 Änderung von Verhältnissen
- § 8 Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 9 Belegheft, Buchführung
- § 10 Vollständige Zerstörung; unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust und Vernichtung
- § 11 Bestandsaufnahme im Steuerlager
- § 12 Registrierter Empfänger
- § 13 Registrierter Versender
- § 14 Begünstigte, Ausstellen der Freistellungsbescheinigung
- § 15 Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 16 Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 17 Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 18 Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 19 Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 20 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21 Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 22 Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 23 Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 24 Beginn einer Beförderung im Ausfallverfahren
- § 25 Annullierung im Ausfallverfahren
- § 26 Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Schaumwein im Ausfallverfahren
- § 27 Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 28 Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 29 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung unter Steueraussetzung
- § 30 Steueranmeldung
- § 31 Kleinbetragsregelung
- § 32 Anmeldung des Schaumweins
- § 33 Beförderungen zu privaten Zwecken
- § 34 Zertifizierter Empfänger
- § 36 Versandhandel
- § 37 Unregelmäßigkeiten während der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 38 Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 40 Steuerentlastung bei der Beförderung von Schaumwein des steuerrechtlich freien Verkehrs
- § 43 Zwischenerzeugnisse
- § 46 Steuerlagerinhaber
75 §§