Anlage 1a SchSV 1998 – (zu den §§ 6 und 6a) Schiffsbezogener Sicherheitsstandard in den übrigen Fällen
(Fundstelle: BGBl. I 2018, 244 - 334; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
Inhaltsübersicht
| | | | | | --- | --- | --- | --- | | | Teil 1 | Sicherheitsanforderungen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen | | | | Teil 2 | Sicherheitsanforderungen für Binnenschiffe, die in dem Bereich nach § 9 Absatz 5 verkehren | | | | Teil 3 | Sicherheitsanforderungen an den Bau und die Ausrüstung von Traditionsschiffen | | | | Teil 4 | Sicherheitsanforderungen an Sportboote | | | | Teil 5 | Sicherheitsanforderungen an Fischereifahrzeuge mit einer Länge unter 24 m | | | | Teil 6 | Sicherheitsanforderungen an Frachtschiffe | | | | Teil 7 | Anforderungen an den Freibord | | | | Teil 8 | Sicherheitsanforderungen an Schiffsdampfkessel | |
Teil 1 Sicherheitsanforderungen für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen \*\*1\*\* Anwendungsbereich 1.1 Dieser Teil gilt für Fahrgastschiffe in der Inlandfahrt, die die Bundesflagge führen und die nicht der Richtlinie 2009/45/EG unterliegen, einschließlich der Bäderboote und Sportanglerfahrzeuge. Weiterhin gilt dieser Teil insbesondere auch für vor 1965 entworfene und hauptsächlich mit den Originalwerkstoffen …