Rechtsbibliothek

Anlage 4 SchSV 1998 – Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften und der Europäischen Union

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 217, S. 2 – 4)

Diese Anlage dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. April 2003 über besondere Stabilitätsanforderungen für Ro-Ro-Fahrgastschiffe (ABl. L 123 vom 17.5.2003, S. 22) in der jeweils geltenden Fassung. \*\*1.\*\* Begriffsbestimmungen Im Sinne dieses Abschnitts bezeichnet der Ausdruck 1.1 „Ro-Ro-Fahrgastschiff“ ein Schiff, das mehr als zwölf Fahrgäste befördert und das über Ro-Ro-Laderäume oder Sonderräume im Sinne der Regel II-2/3 des SOLAS-Übereinkommens in der jeweils geltenden Fassung verfügt; 1.2 „vorhandenes Ro-Ro-Fahrgastschiff“ ein Ro-Ro-Fahrgastschiff, dessen Kiel vor dem 5. Dezember 2024 gelegt wird oder das sich zu dem genannten Zeitpunkt in einem entsprechenden Bauzustand befindet; der Ausdruck „entsprechender Bauzustand“ bezeichnet den Zustand, 1.2.1 der den Baubeginn eines bestimmten Schiffs erkennen lässt und 1.2.2 in dem die Montage des Schiffs unter Verwendung von mindestens 50 Tonnen oder von 1 Prozent des geschätzten Gesamtbedarfs an Baumaterial begonnen hat, je nachdem, welcher Wert kleiner ist; 1.3 „neues Ro-Ro-Fahrgastschiff“ ein Ro-Ro-Fahrgastschiff, das kein …