Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 14 Verwendungszwecke
- § 15 Leistungen an Arbeitgeber zur Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- § 16 Arbeitsmarktprogramme für schwerbehinderte Menschen
- § 17 Leistungsarten
- § 18 Leistungsvoraussetzungen
- § 19 Technische Arbeitshilfen
- § 20 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes
- § 21 Hilfen zur Gründung und Erhaltung einer selbständigen beruflichen Existenz
- § 22 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
- § 23
- § 24 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten
- § 25 Hilfen in besonderen Lebenslagen
- § 26 Leistungen zur behinderungsgerechten Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen
- § 27 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen
- § 28 Leistungen zur Durchführung der psychosozialen Betreuung schwerbehinderter Menschen
- § 29 Leistungen zur Durchführung von Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen
- § 35 Rechtsform
- § 36 Weiterleitung der Mittel an den Ausgleichsfonds
- § 37 Anwendung der Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung
- § 38 Aufstellung eines Wirtschaftsplans
- § 39 Feststellung des Wirtschaftsplans
- § 40 Ausführung des Wirtschaftsplans
- § 41 Verwendungszwecke
- § 42 Anmeldeverfahren und Anträge
- § 43 Vorschlagsrecht des Beirats
- § 44 Entscheidung
- § 45 Vorhaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
- § 46 Übergangsvorschrift
- § 47 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Eingangsformel
- § 27a Leistungen an Integrationsfachdienste
- § 26a Zuschüsse zu den Gebühren bei der Berufsausbildung besonders betroffener schwerbehinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- § 26b Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung behinderter Jugendlicher und junger Erwachsener
- § 26c Prämien zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
- § 28a Leistungen an Inklusionsbetriebe
41 §§