Wahlordnung Schwerbehindertenvertretungen
Im Gesetz
- § 1 Bestellung des Wahlvorstandes
- § 2 Aufgaben des Wahlvorstandes
- § 3 Liste der Wahlberechtigten
- § 4 Einspruch gegen die Liste der Wahlberechtigten
- § 5 Wahlausschreiben
- § 6 Wahlvorschläge
- § 7 Nachfrist für Wahlvorschläge
- § 8 Bekanntmachung der Bewerber und Bewerberinnen
- § 9 Stimmabgabe
- § 10 Wahlvorgang
- § 11 Schriftliche Stimmabgabe
- § 12 Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen
- § 13 Feststellung des Wahlergebnisses
- § 14 Benachrichtigung der Gewählten und Annahme der Wahl
- § 15 Bekanntmachung der Gewählten
- § 16 Aufbewahrung der Wahlunterlagen
- § 17 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- § 18 Voraussetzungen
- § 19 Vorbereitung der Wahl
- § 20 Durchführung der Wahl
- § 21 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- § 22 Wahlverfahren
- § 23 Wahlverfahren
- § 24 Vorbereitung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung der Richter und Richterinnen
- § 25 Durchführung der Wahl
- § 26 Nachwahl des stellvertretenden Mitglieds
- § 27 Wahl der Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richter und Richterinnen
- § 29 (Inkrafttreten)
29 §§