Gesetz zur Ausführung der Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 des Rates vom 8. Oktober 2001 über das Statut der Europäischen Gesellschaft (SE)
Im Gesetz
- § 1 Anzuwendende Vorschriften
- § 3 Eintragung
- § 4 Zuständigkeiten
- § 5 Bekanntmachung
- § 6 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 7 Abfindungsangebot im Verschmelzungsplan
- § 8 Gläubigerschutz
- § 9 Abfindungsangebot im Gründungsplan
- § 10 Zustimmungsbeschluss; Negativerklärung
- § 11 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 12 Abfindungsangebot im Verlegungsplan
- § 13 Gläubigerschutz
- § 14 Negativerklärung
- § 15 Wahrnehmung der Geschäftsleitung durch Mitglieder des Aufsichtsorgans
- § 16 Zahl der Mitglieder des Leitungsorgans
- § 17 Zahl der Mitglieder und Zusammensetzung des Aufsichtsorgans
- § 18 Informationsverlangen einzelner Mitglieder des Aufsichtsorgans
- § 19 Festlegung zustimmungsbedürftiger Geschäfte durch das Aufsichtsorgan
- § 20 Anzuwendende Vorschriften
- § 21 Anmeldung und Eintragung
- § 22 Aufgaben und Rechte des Verwaltungsrats
- § 23 Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 24 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 25 Bekanntmachung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 26 Gerichtliche Entscheidung über die Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 27 Persönliche Voraussetzungen der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 28 Bestellung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 29 Abberufung der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 30 Bestellung durch das Gericht
- § 31 Nichtigkeit der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
- § 32 Anfechtung der Wahl von Verwaltungsratsmitgliedern
- § 33 Wirkung des Urteils
- § 34 Innere Ordnung des Verwaltungsrats
- § 35 Beschlussfassung
- § 36 Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats und seiner Ausschüsse
- § 37 Einberufung des Verwaltungsrats
- § 38 Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Verwaltungsrats
- § 39 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Verwaltungsratsmitglieder
- § 40 Geschäftsführende Direktoren
- § 41 Vertretung
59 §§