Seeschiffahrtsstraßen-Ordnung
Im Gesetz
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Grundregeln für das Verhalten im Verkehr
- § 4 Verantwortlichkeit
- § 5 Schiffahrtszeichen
- § 6 Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
- § 7 Fahrzeuge des öffentlichen Dienstes
- § 8 Allgemeines
- § 9 Verwendung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen
- § 10 Kleine Fahrzeuge
- § 11 Schallsignale der Binnenschiffe
- § 21 Grundsätze
- § 22 Ausnahmen vom Rechtsfahrgebot
- § 23 Überholen
- § 24 Begegnen
- § 25 Vorfahrt der Schiffahrt im Fahrwasser
- § 26 Fahrgeschwindigkeit
- § 27 Schleppen und Schieben
- § 28 Durchfahren von Brücken und Sperrwerken
- § 29 Einlaufen in Schleusen und Auslaufen
- § 30 Fahrbeschränkungen und Fahrverbote
- § 31 Wasserskilaufen, Schleppen von Wassersportanhängen, Wasser- motorradfahren, Kite- und Segelsurfen
- § 32 Ankern
- § 33 Anlegen und Festmachen
- § 34 Umschlag
- § 35 Ankern, Anlegen, Festmachen und Vorbeifahren von und an Fahrzeugen, die bestimmte gefährliche Güter befördern
- § 36 Umschlag bestimmter gefährlicher Güter
- § 37 Verhalten bei Schiffsunfällen und bei Verlust von Gegenständen
- § 38 Ausübung der Fischerei und der Jagd
- § 39 Fahrpläne für Fahrgastschiffe und Fähren
- § 40 Mitführen von Unterlagen
- § 41 Geltungsbereich
- § 42 Zulassung
- § 43 An- und Abmeldung
- § 44
- § 45 Verkehr in den Zufahrten
- § 46 Vorfahrt beim Einlaufen in die Schleusen und beim Auslaufen
- § 47 Verbot des Einlaufens in die Schleusen und des Auslaufens
- § 48 Fahrabstand
- § 49 Verhalten vor und in den Weichengebieten
61 §§