§ 13 SÜG – Sicherheitserklärung
(1) In der Sicherheitserklärung sind von der betroffenen Person anzugeben: 1. Namen, auch frühere, Vornamen, auch frühere, akademischer Grad, 2. Geburtsdatum-, -ort, 2a. Geschlechtseintrag, 3. Staatsangehörigkeit, auch frühere und weitere Staatsangehörigkeiten, 4. Familienstand und das Bestehen einer auf Dauer angelegten Gemeinschaft, 5. Wohnsitze und Aufenthalte von längerer Dauer als zwei Monate, und zwar im Inland mindestens in den vergangenen fünf Jahren, im Ausland grundsätzlich ab dem 18. Lebensjahr, in jedem Fall aber in den vergangenen fünf Jahren, 6. ausgeübter Beruf, 7. Arbeitgeber und dessen Anschrift, 8. telefonische und elektronische Erreichbarkeiten, 9. im Haushalt lebende Personen über 14 Jahre (Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit, Geschlechtseintrag und Verhältnis zu dieser Person), 10. Eltern, Stief- oder Pflegeeltern (Namen, auch frühere, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz), 11. Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten, Wehr-, Zivil- oder Bundesfreiwilligendienstzeiten mit Angabe der Ausbildungsstätten, Beschäftigungsstellen sowie deren Anschriften, für Zeiten der Nichtbeschäftigung den …
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