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§ 11 SGleiG 2024 – Dienstliche Rahmenbedingungen

Bei der Gestaltung des Dienstes sollen, soweit zwingende dienstliche Gründe dem nicht entgegenstehen, 1. die besonderen Belange der Personen mit Familien- und Pflegeaufgaben berücksichtigt werden und 2. die folgenden Flexibilisierungsmodelle angeboten werden: a) Modelle zur Flexibilisierung der Arbeits- oder Präsenzzeiten und b) Modelle zur Flexibilisierung des Arbeitsortes.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

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