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Anlage 2 SLV 2021 – (zu § 7 Absatz 3) Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

(Fundstelle: BGBl. I 2021, 1245 - 1249; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) 1. Laufbahngruppe der Mannschaften a) Zur Laufbahn der Mannschaften des Truppendienstes und zur Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Truppendienstes gehören die folgenden Dienstgrade: - aa) Flieger, Funker, Grenadier, Jäger, Kanonier, Matrose, Panzerfunker, Panzergrenadier, Panzerjäger, Panzerkanonier, Panzerpionier, Panzerschütze, Pionier, Sanitätssoldat, Schütze, - bb) Gefreiter, - cc) Obergefreiter, - dd) Hauptgefreiter, - ee) Stabsgefreiter, - ff) Oberstabsgefreiter, - gg) Korporal, - hh) Stabskorporal. b) Zur Laufbahn der Mannschaften des Sanitätsdienstes und zur Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Sanitätsdienstes gehören die folgenden Dienstgrade: - aa) Flieger, Matrose, Sanitätssoldat, - bb) Gefreiter, - cc) Obergefreiter, - dd) Hauptgefreiter, - ee) Stabsgefreiter, - ff) Oberstabsgefreiter. c) Zur Laufbahn der Mannschaften des Militärmusikdienstes und zur Laufbahn der Mannschaften der Reserve des Militärmusikdienstes gehören die folgenden Dienstgrade: - aa) Flieger, Matrose, Schütze, - bb) Gefreiter, - cc) Obergefreiter, - dd) Hauptgefreiter, - ee) Stabsgefreiter, - ff) …

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