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Anlage 6 SpFV – (zu § 10 Absatz 2 Nummer 2) Voraussetzungen für eine Bestellung als Prüfer

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1035)

1. Bewerbung

Für eine Bewerbung als Prüfer in der Sportschifffahrt sind folgende Angaben und Unterlagen erforderlich: – Bewerbung (Anschreiben) mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, dem beruflichen Werdegang (soweit für die Antragsprüfung erforderlich) und der freiwilligen Angabe der E-Mail-Adresse, – Passbild, – Liste und Kopien der Sportbootführerscheine, der Funkzeugnisse und sonstiger nautischer oder technischer Befähigungsnachweise, – „Wassersportlicher Lebenslauf“ (Ausbildung, Erfahrung, Lehr- und/oder Prüfertätigkeit), – Umfang der Zeit, die für eine Tätigkeit als Prüfer zur Verfügung stehen würde, – Vereinszugehörigkeit oder Zugehörigkeit zu einer Segelschule oder einer anderen Ausbildungsstätte, – sofern ein Beschäftigungsverhältnis besteht: Nachweis der Genehmigung zur Ausübung der Nebentätigkeit als Prüfer (selbstständiger Sachverständiger) durch den Arbeitgeber oder Dienstherrn, – zum Nachweis der Tauglichkeit ein ärztliches Zeugnis gemäß Anlage 2, – zum Nachweis der Zuverlässigkeit ein behördliches Führungszeugnis (Belegart O).

2. Prüfung