§ 10c SpielV
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete: 1. Gewerbeordnung und Spielverordnung, 2. Spielhallenrecht der Länder, 3. Jugendschutzrecht.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).