Strafprozeßordnung
Im Gesetz
- § 1 Anwendbarkeit des Gerichtsverfassungsgesetzes
- § 2 Verbindung und Trennung von Strafsachen
- § 3 Begriff des Zusammenhanges
- § 4 Verbindung und Trennung rechtshängiger Strafsachen
- § 5 Maßgebendes Verfahren
- § 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit
- § 6a Zuständigkeit besonderer Strafkammern
- § 7 Gerichtsstand des Tatortes
- § 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
- § 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
- § 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
- § 10a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
- § 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
- § 11a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
- § 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
- § 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
- § 13a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
- § 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
- § 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
- § 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
- § 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
- § 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
- § 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
- § 22 Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes
- § 23 Ausschließung eines Richters wegen Mitwirkung an der angefochtenen Entscheidung
- § 24 Ablehnung eines Richters; Besorgnis der Befangenheit
- § 25 Ablehnungszeitpunkt
- § 26 Ablehnungsverfahren
- § 26a Verwerfung eines unzulässigen Ablehnungsantrags
- § 27 Entscheidung über einen zulässigen Ablehnungsantrag
- § 28 Rechtsmittel
- § 29 Verfahren nach Ablehnung eines Richters
- § 30 Ablehnung eines Richters bei Selbstanzeige und von Amts wegen
- § 31 Schöffen, Urkundsbeamte
- § 32 Elektronische Aktenführung; Verordnungsermächtigungen
- § 32a Elektronischer Rechtsverkehr mit Strafverfolgungsbehörden und Gerichten; Verordnungsermächtigungen
- § 32b Erstellung und Übermittlung strafverfolgungsbehördlicher und gerichtlicher elektronischer Dokumente; Verordnungsermächtigung
- § 32c Elektronische Formulare; Verordnungsermächtigung
- § 32d Pflicht zur elektronischen Übermittlung
- § 32e Übertragung von Dokumenten zu Aktenführungszwecken
685 §§