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§ 10 StrBetrManBAProFV – Prüfungsbereich „Organisation“

(1) Der Prüfungsbereich „Organisation“ besteht aus den Qualifikationsschwerpunkten 1. „Kostenwesen“, 2. „Betriebsführung, Betriebsüberwachung und Kundenorientierung“, 3. „Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz“ und 4. „Recht“.

(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Kostenwesen“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, betriebswirtschaftliche Zusammenhänge und kostenrelevante Einflussfaktoren erfassen und beurteilen, insbesondere Möglichkeiten der Kostenbeeinflussung aufzeigen und Maßnahmen zum kostenbewussten Handeln planen, organisieren, einleiten und überwachen zu können. Es soll ferner die Fähigkeit nachgewiesen werden, Kalkulationsverfahren anwenden und organisatorische sowie personelle Maßnahmen auch in ihrer Bedeutung als Kostenfaktoren beurteilen und berücksichtigen zu können. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten von Kosten, 2. Überwachen und Einhalten des Budgets, 3. Beeinflussen der Kosten, insbesondere unter Berücksichtigung alternativer Konzepte, 4. Beeinflussen des Kostenbewusstseins der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, 5. Anwenden von Kalkulationsverfahren, 6. Abwickeln von …

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