§ 11 StrBetrManBAProFV – Prüfungsbereich „Führung und Personal“
(1) Der Prüfungsbereich „Führung und Personal“ besteht aus den Qualifikationsschwerpunkten 1. „Personalführung“, 2. „Personalentwicklung“ und 3. „Managementsysteme“.
(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Personalführung“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, den Personalbedarf ermitteln und den Personaleinsatz entsprechend den betrieblichen Anforderungen sicherstellen zu können. Dazu soll die zu prüfende Person zeigen, dass sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach zielgerichteten Erfordernissen durch die Anwendung geeigneter Methoden zu verantwortlichem Handeln hinführen kann. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen, 2. Auswählen und Einsetzen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung der betrieblichen Anforderungen sowie ihrer persönlichen Eignung und Befähigung, 3. Berücksichtigen der rechtlichen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen, 4. Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen sowie Funktions- und Stellenbeschreibungen, 5. …
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