§ 3 StrBetrManBAProFV – Inhalt und Prüfungsteile
Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile: 1. „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 1 und 2. „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 2.
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
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