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§ 3 StrBetrManBAProFV – Inhalt und Prüfungsteile

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsteile: 1. „Grundlegende Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 1 und 2. „Handlungsspezifische Qualifikationen“ nach § 4 Absatz 2.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).