§ 4 StrBetrManBAProFV – Prüfungsbereiche
(1) Der Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. „Rechtsbewusstes Handeln“ nach § 5, 2. „Betriebswirtschaftliches Handeln“ nach § 6, 3. „Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung“ nach § 7, 4. „Zusammenarbeit im Betrieb“ nach § 8.
(2) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ umfasst folgende Prüfungsbereiche: 1. „Technik“ nach § 9, 2. „Organisation“ nach § 10, 3. „Führung und Personal“ nach § 11.
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