§ 9 StrBetrManBAProFV – Prüfungsbereich „Technik“
(1) Der Prüfungsbereich „Technik“ besteht aus den Qualifikationsschwerpunkten 1. „Straßenbetrieb und Grünflächenmanagement“ und 2. „Bau und Erhaltung von Straßen und Grünanlagen“.
(2) Im Qualifikationsschwerpunkt „Straßenbetrieb und Grünflächenmanagement“ hat die zu prüfende Person die Fähigkeit nachzuweisen, alle Maßnahmen des Betriebsdienstes, die zur Gewährleistung der Unterhaltung von Straßen, Grünflächen und Nebenanlagen sowie zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht notwendig sind, unter effizientem Einsatz des Personals und unter nachhaltigem Einsatz von Betriebsmitteln steuern, organisieren und dokumentieren zu können. In diesem Rahmen wird aus folgenden Qualifikationsinhalten geprüft: 1. Erstellen, Anpassen und Umsetzen der Jahresarbeitsplanung, 2. Bewirtschaften von Betriebsgebäuden, Betriebsmitteln, Materialien, Geräten, Fahrzeugen und Betriebseinrichtungen sowie Sicherstellen der Einsatzfähigkeit, 3. Organisieren, Planen und Abwickeln des Winterdienstes, 4. Organisieren und Koordinieren des Erhalts und der Reinigung von Verkehrsflächen, Bauwerken und Straßenausstattung, 5. Planen und Organisieren der operativen Maßnahmen im Bereich Gehölz- und Grünpflege, 6. Planen …
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