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Anlage 2 StrBetrManBAProFV – (zu § 19) Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 187, S. 14)

Teil A

Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse – Bezeichnung der ausstellenden Behörde, – Name und Geburtsdatum der geprüften Person, – Datum des Bestehens der Prüfung, – Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 5, – Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung, – Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Faksimile oder Unterschrift einer zeichnungsberechtigten Person der zuständigen Stelle.

Teil B

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