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Anlage 8 StrlSchG – (zu § 127 Absatz 1 Nummer 2) Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon

(Fundstelle: BGBl. I 2017, 2056) 1. Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten und Höhlen, einschließlich Besucherbergwerken, 2. Arbeitsplätze in Radonheilbädern und Radonheilstollen, 3. Arbeitsplätze in Anlagen der Wassergewinnung, -aufbereitung und -verteilung.

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