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Anlage 2 StromNEV – (zu § 13) Haupt- und Nebenkostenstellen

Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2005, 2238 - 2239 1. Hauptkostenstelle "Systemdienstleistungen" 1.1 Nebenkostenstelle "Regelenergie": Kosten für Primärregelleistung und -arbeit sowie für die Vorhaltung von Sekundärregelleistung und Minutenreserveleistung; 1.2 Nebenkostenstelle "Systemführung": Kosten der Betriebsführung der Regelzone (einschließlich Messstellenbetrieb zwischen Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen), soweit sie nicht direkt den Bilanzkreisverantwortlichen in Rechnung gestellt werden können. 2. Hauptkostenstelle "Höchstspannungsnetz 380 und 220 Kilovolt" 2.1 Nebenkostenstelle "Höchstspannungsleitungsnetz": Kosten der Höchstspannungsleitungen; 2.2 Nebenkostenstelle "Höchstspannungsanlagen": Kosten der Schaltanlagen der Höchstspannung in den Umspannwerken; Kosten der 380/220-Kilovolt-Umspannung; anteilige Berücksichtigung der zu den Schaltanlagen gehörigen Sekundärtechnik, Gebäude und Grundstücke. 3. Hauptkostenstelle "Umspannung 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt": Kosten der Umspanner 380/110 Kilovolt bzw. 220/110 Kilovolt einschließlich der ober- und unterspannungsseitigen Transformatorschaltfelder in den Schaltanlagen; anteilige Berücksichtigung …