Gesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Im Gesetz
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Erfassung, Verwahrung und Verwaltung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes
- § 3 Rechte des Einzelnen
- § 4 Zulässigkeit der Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 5 Besondere Verwendungsverbote
- § 6 Begriffsbestimmungen
- § 7 Auffinden von Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes, Anzeigepflichten
- § 8 Herausgabepflicht öffentlicher Stellen
- § 9 Herausgabepflicht nichtöffentlicher Stellen
- § 10 Unterlagen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, anderer mit ihr verbundener Parteien und Massenorganisationen sowie sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit dem Staatssicherheitsdienst
- § 11 Rückgabe und Herausgabe von Unterlagen anderer Behörden durch das Bundesarchiv
- § 12 Verfahrensvorschriften für Betroffene, Dritte, Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes
- § 13 Recht von Betroffenen und Dritten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 15 Recht von nahen Angehörigen Vermisster oder Verstorbener auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 16 Recht von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 17 Recht von Begünstigten auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe
- § 18 Recht auf Auskunft, Einsicht und Herausgabe bei dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 19 Zugang zu den Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen, Verfahrensvorschriften
- § 20 Verwendung von Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 21 Verwendung von Unterlagen, die personenbezogene Informationen über Betroffene oder Dritte enthalten, durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
- § 22 Verwendung von Unterlagen für Zwecke parlamentarischer Untersuchungsausschüsse
- § 23 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr
- § 24 Verwendung der dem Staatssicherheitsdienst überlassenen Akten von Gerichten und Staatsanwaltschaften
- § 25 Verwendung von Unterlagen für Zwecke der Nachrichtendienste
- § 26 Verwendung von Dienstanweisungen, Organisationsplänen und weiteren Unterlagen
- § 27 Mitteilungen ohne Ersuchen an öffentliche Stellen
- § 29 Zweckbindung
- § 30 Benachrichtigung von der Übermittlung
- § 31 Gerichtliche Überprüfung von Entscheidungen des Bundesarchivs auf Antrag von Behörden
- § 32 Verwendung von Unterlagen für die politische und historische Aufarbeitung
- § 32a Benachrichtigung
- § 33 Verfahren
- § 34 Verwendung von Unterlagen durch Presse, Rundfunk und Film
- § 37a Beschäftigung von Mitarbeitern des Staatssicherheitsdienstes
- § 38 Landesbeauftragte
- § 39 Beratungsgremium
- § 40 Maßnahmen zur Sicherung der Unterlagen
- § 41 Automatisierte Verfahren, Informationsverarbeitung im Auftrag
- § 42a Gerichtsstand
- § 43 Vorrang dieses Gesetzes
50 §§