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§ 8 StVFernLV – Antrag auf Erteilung einer Betriebsbereichsgenehmigung für ein ferngelenktes Kraftfahrzeug

(1) Die Erteilung der Betriebsbereichsgenehmigung bedarf eines Antrags des Halters bei der zuständigen Behörde.

(2) Der Antrag muss enthalten: 1. die Darstellung des Betriebsbereichs nach Anlage 2 Nummer 1, 2. die Betriebserlaubnis für das betreffende ferngelenkte Kraftfahrzeug nach § 4 Absatz 1, 3. die Benennung der fernlenkenden Personen, die für den Betrieb des betreffenden ferngelenkten Kraftfahrzeugs zur Verfügung stehen, 4. für jede der gemäß Nummer 3 benannten Personen einen Nachweis über a) das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses nach § 10 Absatz 1 Nummer 1, b) die erfolgte Schulung nach § 10 Absatz 2 Satz 1 und c) deren Einwilligung zur Vorlage der sie betreffenden Nachweise durch den Halter bei der zuständigen Behörde, 5. die Bestätigung des Halters, dass jede der gemäß Nummer 3 benannten Personen die übrigen Anforderungen nach § 10 erfüllt, 6. die Dokumentationen nach § 11 Absatz 1 Satz 1 und § 11 Absatz 2, 7. eine Erklärung nebst Dokumentation, dass der Halter in der Lage ist, die Pflichten nach § 14 zu erfüllen und 8. auf Anforderung der zuständigen Behörde weitere Unterlagen zum Nachweis des Vorliegens der in § 7 Absatz 2 Nummer 1 bis 5 genannten Voraussetzungen.

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