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Anlage 3 StVFernLV – (zu § 15 Absatz 1, 4 und 5, Anlage 1) Anforderungen an die Datenverarbeitung

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 176, S. 21 - 22) \*\*1\*\* Datensätze und Datenformate Die folgende Tabelle legt die erforderlichen Datensätze und Datenformate fest. Die zeitliche Auflösung der gespeicherten Daten richtet sich grundsätzlich nach der im System des ferngelenkten Kraftfahrzeugs oder des Leitstandes verfügbaren Auflösung der Daten. Die zeitliche Auflösung der gespeicherten Daten muss hoch genug sein, um eine Analyse der Ereignisse zu ermöglichen. Besondere Anforderungen an die zeitliche Auflösung sind der Spalte 3 der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. | Lfd. Nummer | Spalte 1: Daten | Spalte 2: Datenformat | Spalte 3: Zeitliche Auflösung | | --- | --- | --- | --- | | 1. | Fahrzeugidentifizierungsnummer | Alphanumerische Zeichen \[A–Z; 0–9\] Beispiel: AAAAAA654398GFRDE | Zu Beginn einer Speicherung und bei Änderungen | | 2. | Positionsdaten | Breiten- und Längengrad \[±ddd.ddddd°, Angabe in ±Graden (°) und Dezimalgraden, 5 Nachkommastellen\] Höhenangaben in Metern Ausgabe im Globalen Positionsbestimmungssystem – Austauschformat als Abfolge von Punkten, in denen eine Änderung der Fortbewegungsrichtung erfolgte; Angabe des (Karten-)Bezugssystems | Systemauflösung | | 3. …

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