§ 21b StVZO 2012 – Anerkennung von Prüfungen auf Grund von Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften
Im Verfahren auf Erteilung der Betriebserlaubnis werden Prüfungen anerkannt, die auf Grund harmonisierter Vorschriften nach § 19 Absatz 1 Satz 2 durchgeführt und bescheinigt worden sind.
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