§ 27 TierGesG – Friedrich-Loeffler-Institut; Verordnungsermächtigungen
(1) Das Friedrich-Loeffler-Institut ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums. Es forscht auf dem Gebiet der Seuchen bei Tieren, des Tierschutzes, der Tierhaltung, der Tierernährung und der Nutztiergenetik und unterrichtet und berät die Bundesregierung auf diesen Gebieten.
(2) Das Friedrich-Loeffler-Institut ist zuständig für 1. die Zulassung von In-vitro-Diagnostika, 2. die Erstellung von Risikobewertungen auf dem Gebiet der Seuchenbekämpfung und 3. die Beobachtung der weltweiten Tiergesundheitssituation im Hinblick auf die Gefahr der Einschleppung von Seuchenerregern durch lebende Tiere oder durch Erzeugnisse, Gegenstände oder Stoffe, die möglicherweise mit einem Seuchenerreger kontaminiert sind, in das Inland.
Die für die Zulassung nach Satz 1 Nummer 1 zuständige Organisationseinheit ist personell und organisatorisch von den übrigen Organisationseinheiten des Friedrich-Loeffler-Institutes zu trennen.
(3) Das Friedrich-Loeffler-Institut wirkt mit bei der 1. Erstellung von Plänen zur Durchführung eines Monitorings und der Bewertung seiner Ergebnisse, 2. Untersuchung von Tieren und möglicherweise mit einem Seuchenerreger kontaminierten …
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