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§ 31 TierZDV – Zulassungsvoraussetzungen

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer 1. die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und 2. eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.