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§ 12 TrinkwEGV – Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets

(1) Der Betreiber hat zum Ablauf des 12. November 2025 eine Dokumentation über die Bewertung des Trinkwassereinzugsgebiets zu erstellen und der zuständigen Behörde elektronisch zu übermitteln. Die Dokumentation umfasst Folgendes: 1. die Bestimmung und Beschreibung des Trinkwassereinzugsgebiets nach § 6 sowie die Ergebnisse der Gefährdungsanalyse und der Risikoabschätzung des Trinkwassereinzugsgebiets nach § 7, 2. das Untersuchungsprogramm nach § 9, 3. eine Zusammenfassung der Ergebnisse der Untersuchungen nach den §§ 8 und 9, mindestens für den Zeitraum nach Inkrafttreten der Verordnung, 4. einen Vorschlag, ob und gegebenenfalls wie das Untersuchungsprogramm nach § 16 Absatz 1 bis 3 angepasst werden sollte, und 5. Angaben zu vom Betreiber bereits durchgeführten Risikomanagementmaßnahmen und ihren Auswirkungen.

Der Betreiber kann in der Dokumentation erforderliche Risikomanagementmaßnahmen oder die Anpassung bereits getroffener Risikomanagementmaßnahmen vorschlagen. Für Trinkwassereinzugsgebiete von Wassergewinnungsanlagen, die erstmals nach dem 12. Dezember 2023 in Betrieb genommen werden, ist die Dokumentation abweichend von Satz 1 erst zum 12. Juli des Jahres zu erstellen und zu …

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