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§ 40 UERV – Validierungsbericht

Der Validierungsbericht enthält folgende Angaben und Unterlagen: 1. eine zusammenfassende Darstellung des Validierungsprozesses, 2. den Namen und die Anschrift des Projektträgers, 3. den Zeitraum, in dem die Validierung durchgeführt worden ist, 4. eine Beschreibung der Projekttätigkeit, 5. den Projektort, der der Emissionsquelle am nächsten gelegen ist, unter Angabe der Koordinaten in Längen- und Breitengraden bis zur vierten Dezimalstelle, 6. eine Darstellung der Nachfragen der Validierungsstelle beim Projektträger und dessen Antworten, 7. soweit eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach dem Recht des Gastgeberstaates oder der DIN EN ISO 14064-2, Ausgabe Mai 2020, durchgeführt wurde, eine Liste der Änderungen der geplanten Projekttätigkeit, die aufgrund der Stellungnahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgenommen worden sind, 8. das Verfahren, das zur Validierung der geplanten Projekttätigkeit angewendet worden ist, und die Ergebnisse der Validierung, 9. die Feststellung, dass für die geplante Projekttätigkeit ein zugelassenes Berechnungsverfahren gewählt worden ist und dass dieses Berechnungsverfahren entsprechend § 6 unter gesonderter Darstellung der Maßgaben nach der …