§ 8 UERV – Projektdokumentation
Die Projektdokumentation enthält folgende Angaben und Unterlagen: 1. das angewendete Berechnungsverfahren nach § 6 unter gesonderter Darstellung der Maßgaben nach der Anlage zu dieser Verordnung sowie deren Änderungen nach § 6 Absatz 2 Nummer 1, 2. eine Beschreibung a) der Projekttätigkeit, b) des Projektziels, c) der Projektgrenze, einschließlich einer Begründung für die Wahl der Projektgrenze, d) der Art und Weise, wie die durch die Projekttätigkeit erreichten Upstream-Emissionsminderungen nach § 6 ermittelt werden, e) dessen, was getan wurde, um die Referenzfallemissionen konservativ zu bestimmen, f) sonstiger Umweltauswirkungen der Projekttätigkeit, 3. das Datum, an dem die ersten Upstream-Emissionsminderungen durch die Projekttätigkeit erreicht werden sollen, 4. die auf Basis des Berechnungsverfahrens ermittelte jährliche Upstream-Emissionsminderung in Kilogramm Kohlenstoffdioxid-Äquivalent, 5. den Projektort, der der Emissionsquelle am nächsten gelegen ist, unter Angabe der Koordinaten in Längen- und Breitengraden bis zur vierten Dezimalstelle, 6. die jährlichen Referenzfallemissionen und die voraussichtlichen jährlichen Emissionen nach der Umsetzung der Projekttätigkeit …