Umwandlungsgesetz
Im Gesetz
- § 1 Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen
- § 2 Arten der Verschmelzung
- § 3 Verschmelzungsfähige Rechtsträger
- § 4 Verschmelzungsvertrag
- § 5 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 6 Form des Verschmelzungsvertrags
- § 7 Kündigung des Verschmelzungsvertrags
- § 8 Verschmelzungsbericht
- § 9 Prüfung der Verschmelzung
- § 10 Bestellung der Verschmelzungsprüfer
- § 11 Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer
- § 12 Prüfungsbericht
- § 13 Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag
- § 14 Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 15 Verbesserung des Umtauschverhältnisses
- § 16 Anmeldung der Verschmelzung
- § 17 Anlagen der Anmeldung
- § 18 Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers
- § 19 Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung
- § 20 Wirkungen der Eintragung
- § 21 Wirkung auf gegenseitige Verträge
- § 22 Gläubigerschutz
- § 23 Schutz der Inhaber von Sonderrechten
- § 24 Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers
- § 25 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger
- § 26 Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
- § 27 Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers
- § 28 Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers
- § 29 Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag
- § 30 Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung
- § 31 Annahme des Angebots
- § 32 Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß
- § 33 Anderweitige Veräußerung
- § 34 Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung
- § 35 Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts
- § 35a Interessenausgleich und Betriebsübergang
- § 36 Anzuwendende Vorschriften
- § 37 Inhalt des Verschmelzungsvertrags
- § 38 Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers
- § 39 Ausschluss der Verschmelzung
376 §§