§ 2 UStatG 2005 – Erhebungen, Berichtsjahr
(1) Die Statistik umfasst die Erhebungen 1. der Abfallentsorgung (§ 3), 2. der Abfälle, über die Nachweise zu führen sind (§ 4), 3. der Entsorgung bestimmter Abfälle (§ 5), 4. des Inverkehrbringens und der Entsorgung bestimmter Erzeugnisse (§ 5a), 5. der öffentlichen Wasserversorgung und der öffentlichen Abwasserentsorgung (§ 7), 6. der nichtöffentlichen Wasserversorgung und der nichtöffentlichen Abwasserentsorgung (§ 8), 7. der Unfälle beim Umgang mit und bei der Beförderung von wassergefährdenden Stoffen sowie der prüfpflichtigen Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (§ 9), 8. bestimmter klimawirksamer Stoffe (§ 10), 9. der Aufwendungen für den Umweltschutz (§ 11), 10. der Waren und Dienstleistungen für den Umweltschutz (§ 12).
(2) Die Erhebungen erstrecken sich auf die Wirtschaftszweige nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1893/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 zur Aufstellung der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige NACE Revision 2 und zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates sowie einiger Verordnungen der EG über bestimmte Bereiche der Statistik (ABl. EU Nr. L 393 S. 1) in der jeweils geltenden Fassung …
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