Anlage 4 UVPG – Angaben des UVP-Berichts für die Umweltverträglichkeitsprüfung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 586 – 587)
Soweit die nachfolgenden Aspekte über die in § 16 Absatz 1 Satz 1 genannten Mindestanforderungen hinausgehen und sie für das Vorhaben von Bedeutung sind, muss nach § 16 Absatz 3 der UVP-Bericht hierzu Angaben enthalten. 1. Eine Beschreibung des Vorhabens, insbesondere a) eine Beschreibung des Standorts, b) eine Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Vorhabens, einschließlich der erforderlichen Abrissarbeiten, soweit relevant, sowie des Flächenbedarfs während der Bau- und der Betriebsphase, c) eine Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Betriebsphase des Vorhabens (insbesondere von Produktionsprozessen), z. B. - aa) Energiebedarf und Energieverbrauch, - bb) Art und Menge der verwendeten Rohstoffe und - cc) Art und Menge der natürlichen Ressourcen (insbesondere Fläche, Boden, Wasser, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt), d) eine Abschätzung, aufgeschlüsselt nach Art und Quantität, - aa) der erwarteten Rückstände und Emissionen (z. B. Verunreinigung des Wassers, der Luft, des Bodens und Untergrunds, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung) sowie - bb) des während der Bau- und Betriebsphase erzeugten Abfalls. 2. Eine …