Anlage 6 UVPG – Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Strategischen Umweltprüfung
(Fundstelle: BGBl. I 2021, 590)
Nachstehende Kriterien sind anzuwenden, soweit auf Anlage 6 Bezug genommen wird.
| | | | --- | --- | | 1. | Merkmale des Plans oder Programms, insbesondere in Bezug auf | | 1.1 | das Ausmaß, in dem der Plan oder das Programm einen Rahmen setzen; | | 1.2 | das Ausmaß, in dem der Plan oder das Programm andere Pläne und Programme beeinflusst; | | 1.3 | die Bedeutung des Plans oder Programms für die Einbeziehung umweltbezogener, einschließlich gesundheitsbezogener Erwägungen, insbesondere im Hinblick auf die Förderung der nachhaltigen Entwicklung; | | 1.4 | die für den Plan oder das Programm relevanten umweltbezogenen, einschließlich gesundheitsbezogener Probleme; | | 1.5 | die Bedeutung des Plans oder Programms für die Durchführung nationaler und europäischer Umweltvorschriften. | | 2. | Merkmale der möglichen Auswirkungen und der voraussichtlich betroffenen Gebiete, insbesondere in Bezug auf | | 2.1 | die Wahrscheinlichkeit, Dauer, Häufigkeit und Umkehrbarkeit der Auswirkungen; | | 2.2 | den kumulativen und grenzüberschreitenden Charakter der Auswirkungen; | | 2.3 | die Risiken für die Umwelt, einschließlich der menschlichen Gesundheit (zum Beispiel bei …