§ 3 VerkStatG – Schifffahrtsstatistik
Die Erhebung nach § 1 Nr. 1 erfasst laufend folgende Erhebungsmerkmale: 1. für die Schiffe: Art, Flagge und Tragfähigkeit, in der Seeschifffahrt zusätzlich Bruttoraumzahl; 2. für die Fahrten: Meldehafen, Ankunfts- und Abgangstag, in der Binnenschifffahrt zusätzlich der Fahrtweg; 3. für die eingeladenen oder ausgeladenen sowie im Durchgangsverkehr beförderten Güter und Ladungseinheiten: a) Ein- und Ausladehafen, b) Bruttogewicht nach Güter- und Ladungsart, c) Zahl und Beladungszustand nach Größe der Container und Art der RoRo-Einheiten und d) in der Binnenschifffahrt bei Gefahrgütern die UN-Nummer oder Stoffnummer; 4. für die in der Seeschifffahrt beförderten Personen: Zahl nach Zu- und Ausstiegshafen.