Gesetz über den Versorgungsausgleich
Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).
Im Gesetz
- § 1 Halbteilung der Anrechte
- § 2 Auszugleichende Anrechte
- § 3 Ehezeit, Ausschluss bei kurzer Ehezeit
- § 4 Auskunftsansprüche
- § 5 Bestimmung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert
- § 6 Regelungsbefugnisse der Ehegatten
- § 7 Besondere formelle Wirksamkeitsvoraussetzungen
- § 8 Besondere materielle Wirksamkeitsvoraussetzungen
- § 9 Rangfolge der Ausgleichsformen, Ausnahmen
- § 10 Interne Teilung
- § 11 Anforderungen an die interne Teilung
- § 12 Rechtsfolge der internen Teilung von Betriebsrenten
- § 13 Teilungskosten des Versorgungsträgers
- § 14 Externe Teilung
- § 15 Wahlrecht hinsichtlich der Zielversorgung
- § 16 Externe Teilung von Anrechten aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
- § 17 Besondere Fälle der externen Teilung von Betriebsrenten
- § 18 Geringfügigkeit
- § 19 Fehlende Ausgleichsreife
- § 20 Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente
- § 21 Abtretung von Versorgungsansprüchen
- § 22 Anspruch auf Ausgleich von Kapitalzahlungen
- § 23 Anspruch auf Abfindung, Zumutbarkeit
- § 24 Höhe der Abfindung, Zweckbindung
- § 25 Anspruch gegen den Versorgungsträger
- § 26 Anspruch gegen die Witwe oder den Witwer
- § 27 Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs
- § 28 Ausgleich eines Anrechts der Privatvorsorge wegen Invalidität
- § 29 Leistungsverbot bis zum Abschluss des Verfahrens
- § 30 Schutz des Versorgungsträgers
- § 31 Tod eines Ehegatten
- § 32 Anpassungsfähige Anrechte
- § 33 Anpassung wegen Unterhalt
- § 34 Durchführung einer Anpassung wegen Unterhalt
- § 35 Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
- § 36 Durchführung einer Anpassung wegen Invalidität der ausgleichspflichtigen Person oder einer für sie geltenden besonderen Altersgrenze
- § 37 Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
- § 38 Durchführung einer Anpassung wegen Tod der ausgleichsberechtigten Person
- § 39 Unmittelbare Bewertung einer Anwartschaft
- § 40 Zeitratierliche Bewertung einer Anwartschaft
55 §§