§ 8 VersVermV 2018 – Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
Im Vermittlerregister nach § 11a der Gewerbeordnung werden folgende Angaben zu den Eintragungspflichtigen gespeichert: 1. der Name und der Vorname sowie die Firma der Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist, 2. das Geburtsdatum, 3. die Angabe, ob der Eintragungspflichtige tätig wird a) als Versicherungsmakler - aa) mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung, - bb) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsmakler, b) als Versicherungsvertreter - aa) mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 1 der Gewerbeordnung, - bb) als gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Absatz 7 Satz 1 Nummer 1 der Gewerbeordnung, - cc) mit Ausnahme von der Erlaubnispflicht nach § 34d Absatz 6 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34d Absatz 2 der Gewerbeordnung, 4. die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Registerbehörde, 5. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen er …
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