Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge
Im Gesetz
- Anlage 1 (zu § 31 Absatz 2) Technische Anforderungen, Begriffsbestimmungen
- § 3 Schätzung des Auftragswerts
- § 4 Gelegentliche gemeinsame Auftragsvergabe; zentrale Beschaffung
- § 5 Wahrung der Vertraulichkeit
- § 7 Mitwirkung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- § 9 Grundsätze der Kommunikation
- § 10 Anforderungen an die verwendeten elektronischen Mittel
- § 11 Anforderungen an den Einsatz elektronischer Mittel im Vergabeverfahren
- § 12 Einsatz alternativer elektronischer Mittel bei der Kommunikation
- § 13 Allgemeine Verwaltungsvorschriften
- § 14 Wahl der Verfahrensart
- § 15 Offenes Verfahren
- § 16 Nicht offenes Verfahren
- § 17 Verhandlungsverfahren
- § 18 Wettbewerblicher Dialog
- § 19 Innovationspartnerschaft
- § 20 Angemessene Fristsetzung; Pflicht zur Fristverlängerung
- § 21 Rahmenvereinbarungen
- § 22 Grundsätze für den Betrieb dynamischer Beschaffungssysteme
- § 23 Betrieb eines dynamischen Beschaffungssystems
- § 25 Grundsätze für die Durchführung elektronischer Auktionen
- § 31 Leistungsbeschreibung
- § 33 Nachweisführung durch Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstellen
- § 34 Nachweisführung durch Gütezeichen
- § 37 Auftragsbekanntmachung; Beschafferprofil; Ex-ante-Transparenz
- § 38 Vorinformation
- § 39 Vergabebekanntmachung; Bekanntmachung über Auftragsänderungen
- § 40 Veröffentlichung von Bekanntmachungen
- § 41 Elektronische Bereitstellung der Vergabeunterlagen
- § 43 Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften
- § 44 Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
- § 45 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- § 46 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- § 47 Eignungsleihe
- § 48 Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen
- § 49 Beleg der Einhaltung von Normen der Qualitätssicherung und des Umweltmanagements
- § 50 Einheitliche Europäische Eigenerklärung
- § 51 Begrenzung der Anzahl der Bewerber
- § 53 Form und Übermittlung der Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
- § 54 Aufbewahrung ungeöffneter Interessensbekundungen, Interessensbestätigungen, Teilnahmeanträge und Angebote
85 §§