§ 24 ViehVerkV 2007 – Deckregister
Tierhalter, die einen Hengst, einen Bullen, einen Eber oder einen Bock zum Decken fremder Tiere verwenden, haben ein Deckregister zu führen, das folgende Angaben enthalten muss: 1. Name und Anschrift des Vatertierhalters, 2. Art, Rasse, Alter, Ohrmarkennummer oder anderes Kennzeichen und gegebenenfalls Zuchtnummer des Vatertieres, 3. Name und Anschrift des Halters des gedeckten Tieres, 4. Rasse, Alter, Ohrmarkennummer oder anderes Kennzeichen des gedeckten Tieres, 5. Tag des Deckaktes.
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