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§ 19 VTMBAProVTFPrV – Bestandteile des Prüfungsteils

(1) Bestandteile des Prüfungsteils „Veranstaltungsprojekt“ sind 1. ein Bericht in Form einer Hausarbeit über das veranstaltungstechnische Projekt, 2. eine Präsentation des veranstaltungstechnischen Projekts und 3. ein Fachgespräch über das veranstaltungstechnische Projekt.

(2) Der Bericht nach Absatz 1 Nummer 1 muss mindestens Folgendes enthalten: 1. eine Beschreibung des veranstaltungstechnischen Projekts und der Funktion der zu prüfenden Person sowie eine Analyse der Projektanforderungen, 2. eine Beschreibung der technischen, räumlichen und organisatorischen Schnittstellen, eine Darstellung des eigenen und der angrenzenden Verantwortungsbereiche, 3. Planungsunterlagen zu technischen Lösungen und zu möglichen Alternativen, zu Arbeitsabläufen, zu Kosten, zu Anforderungen an das Personal sowie zum Personaleinsatz, 4. Gefährdungsbeurteilungen einschließlich Risikoquantifizierungen und Darstellung der daraus abgeleiteten Maßnahmen und 5. Reflexion des Projektablaufs sowie Bewertung des Projektresultats.

Der Prüfungsausschuss soll mit der Genehmigung des Projektantrages den Umfang des Berichts begrenzen. Die zu prüfende Person hat den Bericht nach Absatz 1 Nummer 1 dem Prüfungsausschuss …

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