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§ 34 WaffRG – Übergangsvorschrift

§ 25 Absatz 3 ist ab dem 1. Dezember 2020 anzuwenden.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

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