§ 14 WehrPflG – Wehrersatzbehörden
Die Aufgaben des Wehrersatzwesens werden in bundeseigener Verwaltung durchgeführt und folgenden, dem Bundesministerium der Verteidigung unterstehenden Behörden der Bundeswehrverwaltung übertragen: 1. Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr – Bundesoberbehörde –, 2. Karrierecenter der Bundeswehr – Bundesunterbehörden –.