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Anlage 1 Weser/JadeLotsV 2003 – (zu § 5 Absatz 3) Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung

(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 263, S. 3 – 4; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

| Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen | a) Empfänger der Lotsenanforderung b) UKW-Kanal c) E-Mail d) Telefonnummer e) Telefax-Nummer | | | --- | --- | --- | --- | | 1. | Von See einlaufende Schiffe | | | | | Lotsenversetzpositionen im Verkehrstrennungsgebiet „Jade Approach“ | Mindestens 24 Stunden sowie zusätzlich drei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition. Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. | - a) Lotsenstation Weser II/Jade - b) 6 (WESER/JADE PILOT) - c) dispo@weserjadepilot.de - d) +49 471 944242 - e) +49 471 9442439 | | | Außenposition des Seelotsreviers Weser II/Jade-Lotsenschiff im Bereich Leuchttonne „Weser 3/Jade 2“ | Mindestens zwölf Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Außenposition. Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als zwölf Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. | - a) …

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