Gesetz über die soziale Wohnraumförderung
Im Gesetz
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich, Zielgruppe
- § 2 Fördergegenstände und Fördermittel
- § 3 Durchführung der Aufgaben und Zuständigkeiten
- § 4 Bauland, sonstige Rahmenbedingungen
- § 5 Anforderungen an die Förderung
- § 6 Allgemeine Fördergrundsätze
- § 7 Besondere Grundsätze zur Förderung von Mietwohnraum
- § 8 Besondere Grundsätze zur Förderung der Bildung selbst genutzten Wohneigentums
- § 9 Einkommensgrenzen
- § 10 Wohnungsgrößen
- § 11 Förderempfänger
- § 12 Bevorzugung von Maßnahmen, zusätzliche Förderung
- § 13 Förderzusage
- § 14 Zweck, Beteiligte
- § 15 Gegenstände des Kooperationsvertrags
- § 16 Wohnungsbau, Modernisierung
- § 17 Wohnraum
- § 18 Haushaltsangehörige
- § 19 Wohnfläche
- § 20 Gesamteinkommen
- § 21 Begriff des Jahreseinkommens
- § 22 Zeitraum für die Ermittlung des Jahreseinkommens
- § 23 Pauschaler Abzug
- § 24 Frei- und Abzugsbeträge
- § 25 Anwendungsbereich
- § 26 Gegenstände und Arten der Belegungsrechte
- § 27 Wohnberechtigungsschein, Sicherung der Belegungsrechte
- § 28 Bestimmung und Sicherung der höchstzulässigen Miete
- § 29 Dauer der Belegungs- und Mietbindungen
- § 30 Freistellung von Belegungsbindungen
- § 31 Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen
- § 32 Sonstige Vorschriften der Sicherung
- § 33 Geldleistung bei Gesetzesverstößen
- § 34 Grundlagen der Ausgleichszahlung
- § 35 Einkommensermittlung und Einkommensnachweis
- § 36 Höhe der Ausgleichszahlung und Leistungszeitraum
- § 37 Wegfall und Minderung der Ausgleichszahlung
- § 44 Sonderregelungen für einzelne Länder
- § 45 Förderung mit Wohnungsfürsorgemitteln
- § 46 Zeitlicher Anwendungsbereich
47 §§