Rechtsbibliothek

§ 1 WPapBerSchlG

Schlußtag im Sinne dieses Gesetzes ist der 31. Dezember 1964.

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).

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