Rechtsbibliothek

§ 1 WpHG – Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz enthält Regelungen in Bezug auf 1. die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, 2. die Erbringung von Datenbereitstellungsdiensten und die Organisation von Datenbereitstellungsdienstleistern, 3. das marktmissbräuchliche Verhalten im börslichen und außerbörslichen Handel mit Finanzinstrumenten, 4. die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Finanzinstrumenten und strukturierten Einlagen, 5. die Konzeption von Finanzinstrumenten zum Vertrieb, 6. die Überwachung von Unternehmensabschlüssen und die Veröffentlichung von Finanzberichten, die den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen, 7. die Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften sowie 8. die Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bundesanstalt) und die Ahndung von Verstößen hinsichtlich a) der Vorschriften dieses Gesetzes, b) der Verordnung (EG) Nr. 1060/2009, c) der Verordnung (EU) Nr. 236/2012, d) der Verordnung (EU) Nr. 648/2012, e) der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, f) der Verordnung (EU) Nr. 600/2014, g) der Verordnung (EU) Nr. 909/2014, h) der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014, i) …

Enthält Informationen von OpenLegalData, lizenziert unter der Open Database License (ODbL) v1.0. Die enthaltenen Gesetze und Entscheidungen selbst sind amtliche Werke und gemeinfrei (§ 5 UrhG).

Normtexte aus Gesetze im Internet (Bundesministerium der Justiz / juris GmbH). Amtliche Werke, gemeinfrei (§ 5 UrhG).