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§ 10 WpIPrüfbV – Darstellung der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen

(1) Es ist zu berichten über die Ausschöpfung und Überschreitung der Erlaubnis zur Erbringung von Wertpapierdienstleistungen, erlaubnispflichtigen Nebendienstleistungen sowie Nebengeschäften und über die Erfüllung damit verbundener Auflagen im Berichtszeitraum.

(2) Die wesentlichen Änderungen der rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Grundlagen des Wertpapierinstituts im Berichtszeitraum sind darzustellen, wobei insbesondere zu berichten ist über: 1. Änderungen der Rechtsform, der Satzung oder des Gesellschaftsvertrages, 2. Änderungen der Kapitalverhältnisse und der Gesellschafterstruktur, 3. Änderungen der Geschäftsverteilung innerhalb der Geschäftsleitung sowie Änderungen ihrer personellen Zusammensetzung mit Angabe der jeweiligen Zuständigkeit der einzelnen Geschäftsleiter, 4. Änderungen der Struktur der erbrachten Wertpapierdienstleistungen und der anderen Geschäfte, die im weiteren Sinne dem Finanzsektor zuzurechnen sind, 5. die bevorstehende Aufnahme neuer Geschäftszweige, 6. Änderungen der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Sinne von § 271 Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs und zu anderen Unternehmen sowie bei wirtschaftlich …

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