Anlage 2 WpIPrüfbV – (zu § 40)
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)
SON02W
Datenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
Wertpapierinstitut:
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 350, S. 20)
SON02W
Datenübersicht für Kleine und Mittlere Wertpapierinstitute, die Bereiche auf ein anderes Unternehmen ausgelagert haben
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