Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten
Im Gesetz
- § 1 Begriffsbestimmungen
- § 2 Ausnahmen; Verordnungsermächtigung
- § 3 Für Institute zugelassene Tätigkeiten und verbotene Geschäfte
- § 4 Aufgaben und allgemeine Befugnisse der Bundesanstalt, Entscheidung in Zweifelsfällen
- § 5 Zusammenarbeit mit anderen Behörden
- § 6 Verschwiegenheitspflicht
- § 7 Einschreiten gegen unerlaubte Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- § 8 Verfolgung unerlaubter Zahlungsdienste und E-Geld-Geschäfte
- § 9 Sofortige Vollziehbarkeit
- § 10 Erlaubnis für das Erbringen von Zahlungsdiensten; Verordnungsermächtigung
- § 11 Erlaubnis für das Betreiben von E-Geld-Geschäften; Verordnungsermächtigung
- § 12 Versagung der Erlaubnis
- § 13 Erlöschen und Aufhebung der Erlaubnis
- § 14 Inhaber bedeutender Beteiligungen; Verordnungsermächtigung
- § 15 Eigenmittel; Verordnungsermächtigung
- § 16 Absicherung für den Haftungsfall für Zahlungsauslösedienste; Verordnungsermächtigung
- § 17 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen im Rahmen der Erbringung von Zahlungsdiensten und des Betreibens des E-Geld-Geschäfts
- § 18 Sicherungsanforderungen für die Entgegennahme von Geldbeträgen für die Ausgabe von E-Geld
- § 19 Auskünfte und Prüfungen
- § 20 Abberufung von Geschäftsleitern und Mitgliedern des Verwaltungs- und Aufsichtsorgans, Übertragung von Organbefugnissen auf Sonderbeauftragte
- § 21 Maßnahmen in besonderen Fällen und Insolvenzantrag
- § 22 Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Prüfungsberichten
- § 23 Anzeigepflicht bei Bestellung des Abschlussprüfers, Bestellung in besonderen Fällen
- § 24 Besondere Pflichten des Prüfers; Verordnungsermächtigung
- § 25 Inanspruchnahme von Agenten; Verordnungsermächtigung
- § 26 Auslagerung
- § 27 Organisationspflichten
- § 28 Anzeigen; Verordnungsermächtigung
- § 29 Monatsausweise; Verordnungsermächtigung
- § 30 Aufbewahrung von Unterlagen
- § 31 Verbot der Ausgabe von E-Geld über andere Personen
- § 32 Vertrieb und Rücktausch von E-Geld durch E-Geld-Agenten
- § 33 Verpflichtungen des E-Geld-Emittenten bei der Ausgabe und dem Rücktausch von E-Geld
- § 34 Registrierungspflicht; Verordnungsermächtigung
- § 35 Versagung der Registrierung
- § 36 Absicherung für den Haftungsfall; Verordnungsermächtigung
- § 37 Erlöschen und Aufhebung der Registrierung
- § 38 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr durch inländische Institute
- § 39 Errichten einer Zweigniederlassung, grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von Unternehmen mit Sitz in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraums
- § 40 Berichtspflicht
76 §§